Yvonne Kopp
Höhberg 51
91710 Gunzenhausen
Mobil: 0151/54752485
E-Mail: info@yvonnekopp.de
Generali Versicherungen AG
Adenauer Ring 7
81731 München
Urheber aller Bilder ist Yvonne Kopp, das Portrait von Yvonne Kopp ausgeschlossen.
Information zur Dateschutz - Grundverordnung
PHOTOGRAFIE Yvonne Kopp, Höhberg 51, 91710 Gunzenhausen erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Jede betroffene Person hat das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist jederzeit möglich.
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Allgemeines
a) Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingung (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von PHOTOGRAFIE Yvonne Kopp durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
b) Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Einnahme der Auftragserteilung.
II. Produktionsaufträge
a) Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftliche Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und der angewendeten fotografischen Mitteln.
b) Der Fotograf wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
c) Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und späterstens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
d) Der Fotograf verpflichtet sich die Bilder für maximal 10 Jahre zu speichern, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.
III. Nutzungsrecht / Persönlichkeitsrecht
a) Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
IV. Haftung
a) der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultiern. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
b) Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
c) Im Falle der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
V. Honorare
a) es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von PHOTOGRAFIE Yvonne Kopp. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
b) Wird die für die Aufnahmearbeit vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz.
c) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber wiederrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung gemäß der aktuellen Vereinbarungen in diesem Vertrag fällig.
d) Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.
e) Das Honorar muss bei Übergabe der Fotos/ DVDs / Bücher etc. gezahlt werden.
f) Das Honorar ist späterstens binnen 8 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrecht ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (ausergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz
a) Bei jeder unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe und Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 150,00 € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt jedoch vorbehaltlich weitergehender Schadensansprüche.
b) Durch die in Ziffer VI. a) vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
b) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
c) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
